Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Angebote
Mit der Verwendung des Angebotes des Herrn Wagschal (kurz Makler) bzw. der Wagschal &  Immobilien erkennt der Empfänger/ Auftraggeber die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme
mit dem Makler oder dem Eigentümer. Die Angaben der Makler Angebote beruhen auf Informationen. Die Angaben, welche nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, erfolgen ohne jede Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Angebote der Makler erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.

§2 Unbefugte Weitergabe

Die Angebote und Mitteilungen des Maklers sind nur für den Empfänger/ Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne die Zustimmung des Maklers nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, einen Schadenersatz in Höhe der Provision zuzahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Der Empfänger/Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Einschaltung der Makler Verbindungen zum Käufer/ Verkäufer herzustellen oder Innenbesichtigungen durchzuführen.

§3 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das von den Makler nachgewiesen Objekt bekannt, muss
 unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises das mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung der Makler als ursächlich für den Vertragsabschluss. Die Vorkenntnis eines durch
den Makler angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus. Sofern der Empfänger/ Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit des Maklers nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von dem Makler erbrachten Aufwendungen.

§4 Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Auch bei telefonisch/mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt die von nachgewiesenem Vertragspartner erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag bgeschlossen wird(z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt bzw. Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung). Wird ein durch uns
nachgewiesenes oder verkauftes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte oder ortsübliche Provision abzüglich der für den ersten Vertrage zahlte Provision zuzahlen Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aufgrund eines gesetzliches sondervertragliche Rücktrittsrechts aufgelöst wird oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen rückgängig gemacht, bzw.
nicht
 erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§5 Folgeanspruch 

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem
ersten Angebot der Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen oder weitere Vereinbarungen, auch unabhängig vom ursprünglichen Angebot, zustande kommen.

§6 Fälligkeit

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem aktuellen Diskontsatz der DeutschenBundesbank fällig.

§7 Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Nachweis und Vermittlung gelten als vereinbart, falls nicht andere Bedingungen im Angebot (Exposé) benannt oder zwischen den Parteien vereinbart sind.

§7.1 Kauf

Bei An-und Verkauf von Wohnungs-, Haus-und Grundbesitz, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen
damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 7,59 %.

§7.2 Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die Vertragsdauerentfallenden Erbbauzins 5%, mindestens jedoch einen Jahreserbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.

§7.3 Vermietung und Verpachtung

Von Wohnraum 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter). Von Gewerberäumen 3% der Kaltmiete der gesamte Vertragsdauer mindesten jedoch 3
 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter), sofern nicht anders vereinbart einer Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich der Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter(Pächter)eine weitere
Monatsmiete. Garagen, Park – Einstellplätze pauschal 256,00 EUR.

§7.4 Vermietung auf Zeit

Bei Mietverträgen über einen Zeitraum von insgesamt unter zwölf Monaten staffelt sich die Provision wie folgt: bis 1 Monat 25 % einer Monatsmiete bis 2 Monate 50 % einer Monatsmiete bis 3 Monate 75 % einer Monatsmiete bis 4 Monate 100 % einer Monatsmiete
bis 5 Monate 125 % einer Monatsmiete bis 12 Monate 150 % einer Monatsmiete

§8 Tätig werden für Dritte

Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

§9 Reservierungsvereinbarung

Bei Eigentums erwerb können die Makler eine Reservierungsgebühr in Höhe bis zu 1,0% vom Kaufpreis (siehe7.3) verlangen. Die Reservierungsgebühr bei Mietwohnungen und Gewerbeflächen beträgt pauschal 500Euro. DieseGebühr wird im Falle eines Miet-/ Kaufvertrages mit der fälligen, zu zahlende Provision verrechnet
und gilt Bestandteile Miete/Kaufvertrages. Im Falle eines Rücktritts von den Seiten des Käufers/Mieters bleibt diese Gebühr als Aufwandsentschädigung in voller Höhe bei den Makler. Im um gekehrten Fall (im Falle einer Ablehnung leitendes Eigentume bzw. der Hausverwaltung)wird diese Gebühr wieder in voller Höhe an den Miet-
/Kaufinteressenten zurück erstattet. Diese Reservierungsvereinbarung gilt über eine Vertragsparteien bis zu zwei Wochen ab der Reservierungsvereinbarung.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Auf das Verhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

§11 Sonstiges

Die Makler haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Vereinbarungen außerhalb dieser Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher
Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung eine berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Alle unsere Preise/Provisionssätze sind Brutto und daher inkl. 19% MwSt. zu berechnen.

Ronald Wagschal Immobilien
Parkallee 48
28209 Bremen
Geschäftsführer
Ronald Wagschal
staatl.gepr. Betriebswirt &
Immobilienmakler

VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden
gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB 4

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag mit Wagschal Immobilien beinhaltet den
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die
Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über
eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die
Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird
die Wagschal Immobilien für den Verkäufer im Alleinauftrag
tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen
verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen
Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten
Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Wagschal
Immobilien allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf
die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Wagschal & Partner Immobilien ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für

Beschwerden an Wagschal Immobilien
Parkallee 48,28209 Bremen, Ronald Wagschal
staatl.gepr. Betriebswirt & Immobilienmakler

3. Art der Courtageberechnung

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des
nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen
Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

5. Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist in Textform kündbar.

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